Reiseversicherung COVID-19

Ab dem 3. März AUSGESETZT

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WICHTIGER HINWEIS: AB DEM 3. MÄRZ 2022 WIRD DIE COVID-19-REISEVERSICHERUNG AUSGESETZT.

Im Folgenden finden Sie alle Einzelheiten zu der Versicherungspolice, die die Kanarischen Inseln den Touristen für den Besuch der Inseln anbietet. Eine kostenlose Versicherung, die die Hauptkosten für die medizinische Betreuung, den Transport und die Verlängerung des Aufenthalts deckt. So können Sie unbesorgt Ihren Aufenthalt genießen.

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AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN ZUR KLÄRUNG DER KOLLEKTIVEN POLITIK DER HILFELEISTUNG BEI REISEN, DIE ZWISCHEN PROMOTUR TURISMO CANARIAS S.A. UND AXA SEGUROS GENERALES, S.A. DE SEGUROS Y REASEGUROS ABGESCHLOSSEN WURDE.

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Die Kanarischen Inseln bekräftigen ihr Engagement für die Sicherheit und den Seelenfrieden ihrer Besucher durch eine kollektive, unbenannte Versicherung für ausländische und einheimische Touristen, die den Archipel besuchen, sowie für kanarische Residenten, die andere kanarische Gebiete besuchen.

Als Versicherte gelten Touristen, die eine beliebige Insel des Kanarischen Archipels mit einem Mindestaufenthalt von 1 Übernachtung und einem Höchstaufenthalt von 30 Tagen besuchen, in reglementierten touristischen Einrichtungen untergekommen sind und während ihres Aufenthalts auf den Inseln bei einem PCR-Test positiv auf COVID-19 getestet wurden, sowie für alle Familienmitglieder, die sie auf der Reise begleiten, auch wenn diese Verwandten nicht positiv getestet werden.

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Inbegriffen:

  • Medizinische, chirurgische und pharmazeutische Kosten sowie Krankenhausaufenthalte, die aufgrund einer Ansteckung mit Covid-19 entstehen.
  • Transport oder medizinische Rückführung von Erkrankten aufgrund von COVID-19.
  • Kosten für einen erforderlichen längeren Aufenthalt in einem Hotel des Versicherten (einschließlich im Falle einer Quarantäne oder einer auferlegten Ausgangssperre).

All dies, unbeschadet anderer Reiseversicherungsgarantien im Falle eines positiven Testergebnisses auf COVID-19.

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Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der allgemeinen Bedingungen, der Versicherungsdeckung und der Ausschlüsse, auf die in der Police Bezug genommen wird.

Allgemeine versicherungsbedingungen

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1. Versicherter

Alle Reisenden, die als Touristen mit dem Flugzeug oder dem Schiff auf die Inseln kommen bzw. zwischen den Inseln reisen, sind für die Dauer des Versicherungsschutzes durch diese Police versichert, wenn sie den entsprechenden Flugschein oder ein Dokument vorlegen, das die Reise bescheingt, und wenn sie für den entsprechenden Zeitraum eine gültige Reservierung in einer reglementierten Touristenunterkunft vorweisen können.

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2. Tourist

Person, die eine Reise mit mindestens einer Übernachtung außerhalb ihres gewöhnlichen Wohnort unternimmt.

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3. Familienangehörige

Als Familienangehörige des Versicherten gelten der Ehegatte, der Lebenspartner oder die Person, die als solcher mit dem Versicherten zusammenlebt, sowie die Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder) beider Mitglieder des Paares, als Familienangehörige in Seitenlinie des Versicherten gelten nur Brüder und Schwestern, Geschwister ohne Blutsbande, Schwager und Schwägerinnen, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter beider Mitglieder des Paares.

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4. Territorialität

Die Garantien dieser Versicherung gelten nur auf den Kanarischen Inseln. Die Verpflichtungen des Versicherers enden zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherten an ihren gewöhnlichen Wohnort zurückhekehrt sind.

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Dies ist eine Zusatzversicherung. Die Versicherungsdeckung wird nur dann aktiviert, wenn der Versicherte über keinen anderen Versicherungsschutz verfügt, der diese Situation abdecken kann.

Ausgeschlossen sind alle Umstände, die dem Versicherten vor Antritt der Reise bekannt sind.

Garantien der Reiseversicherung

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Sollte sich der Versicherte mit COVID-19 infizieren, kommt di Versicherungsgesellschaft für Folgendes auf:

  1. Die Kosten für den Krankentransport in die nächstgelegene Klinik oder das nächstgelegene Krankenhaus.
  2. Die Untersuchung des Versicherten durch das Ärzteteam der Versicherungsgesellschaft in Kooperation mit dem Arzt, der den Erkrankten behandelt, um die geeignetsten Maßnahmen für die bestmögliche Behandlung und das geeignetste Mittel für die Verlegung in das geeignetste Krankenhaus oder nach Hause zu bestimmen.
  3. Im Falle eines Aufenthaltes in einem Krankenhaus, das nicht in der Nähe des Wohnortes des Versicherten liegt, sorgt die Versicherungsgesellschaft bei der Entlassung aus dem Krankenhaus für die anschließende Verlegung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Versicherten.

Die jeweiligen Transportmittel werden entsprechend der Pathologie des Versicherten organisiert. Wenn die Dringlichkeit und Schwere des Falles es erfordern, kann die Rückführung mit einem medizinischen Spezialflugzeug erfolgen, wenn der Patient in Europa oder einem Mittelmeeranrainerstaat lebt. Für alle anderen Orte wird dies von regulären Fluggesellschaften durchgeführt.

Um zu überprüfen, ob die erhaltene Pflege angemessen ist, setzt sich das medizinische Team der Versicherungsgesellschaft mit dem medizinischen Zentrum in Verbindung, in dem der Versicherte behandelt wird.

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Die Versicherungsgesellschaft zahlt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 100 Euro) für jede Erkrankung aufgrund von COVID-19, die der Versicherte während seines Aufenthalts auf einer beliebigen Insel der Kanarischen Inseln erleidet.

  1. Medizinische und chirurgische Kosten und Gebühren.
  2. Die notwendigen Arzneimittelausgaben pro ärztliche Verschreibung für die Behandlung von Krankheiten, die unter diese Richtlinie fallen.
  3. Krankenhauskosten.

Um zu überprüfen, ob die erhaltene Pflege angemessen ist, setzt sich das medizinische Team der Versicherungsgesellschaft mit dem medizinischen Zentrum in Verbindung, in dem der Versicherte behandelt wird.

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Wenn die Gewährleistung 2 auf medizinische Kosten anwendbar ist, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Verlängerung des Hotelaufenthalts des Versicherten nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder auf ärztliche Verschreibung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro und maximal 15 Tagen pro Versicherten.

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Die Versicherungsgesellschaft kümmert sich um alle Formalitäten, die am Sterbeort des aufgrund von COVID-19 Verstorbenen zu erledigen sind, sowie um den Transport bzw. die Rückführung des Versicherten an den Ort der Bestattung im Land seines gewöhnlichen Aufenthalts.

Allgemeine ausschlüsse in bezug auf die gewährleistungen

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  • Die Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaft aus dem Versicherungsschutz dieser Police enden zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte an seinen gewöhnlichen Wohnsitz zurückgekehrt ist bzw. in einem medizinischen Zentrum aufgenommen wurde, das höchstens 25 km von seinem gewöhnlichen Wohnort entfernt liegt.
  • Erkrankungen oder Verletzungen des Versicherten, die infolge vorbestehender, schwerer oder chronischer Krankheiten mit Risiko einer Verschlimmerung auftreten, sowie deren Komplikationen und Rückfälle.
  • Geburten und Schwangerschaften, ausgenommen unvorhersehbare Komplikationen aufgrund von COVID-19 in den ersten sieben Monaten.
  • Bei der Überführung oder Rückführung von Verstorbenen: die Kosten für Beerdigung und Zeremonie.
  • Wenn der Versicherte vor seiner Reise nicht die empfohlenen Impfungen oder Medikamente erhalten hat.
  • Alle Kosten, die entstehen, wenn es sich bei der von der Versicherung abgedeckten Reise um eine Seekreuzfahrt handelt, sind von dieser Police ausgeschlossen.
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Wenn Sie während Ihres Aufenthalts auf den Kanarischen Inseln Symptome von COVID-19 haben:

 900 112 061 (Nur für Anrufe innerhalb des spanischen Staatsgebietes im Fall von Symptomen von COVID-19)

+34 922 842 279   und  +34 928 846 579 (Nur für Anrufe aus dem Ausland)