Express-Leitfaden für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung auf den Kanarischen Inseln

Zu wissen, was man bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums für digitale Nomaden beachten muss, ist für Telearbeiter, die einen längeren Aufenthalt auf den Kanarischen Inseln planen, eine große Hilfe.

Das spektakuläre Klima und das landschaftliche, gastronomische und kulturelle Angebot der Kanarischen Inseln veranlassen viele Besucher dazu, ihren Aufenthalt zu verlängern oder sogar für längere Zeit auf dem Archipel zu bleiben.

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Die Möglichkeit, sich auf den Kanarischen Inseln niederzulassen, steht jedem offen, der einen ausreichenden Grund oder eine Verbindung nachweisen kann.

Was muss ich tun, um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Kanarischen Inseln zu erhalten? Wie muss ich vorgehen? Das sind die am häufigsten gestellten Fragen von Personen, die für eine gewisse Zeit auf den Inseln bleiben möchten. Unter ihnen gibt es heute auch viele Telearbeiter.

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Wenn du länger als 90 Tage auf den Kanarischen Inseln bleiben und hier arbeiten möchtest, ist es ratsam, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Wir geben dir ein paar Tipps, wie du so eine Residencia beantragst, im Zweifelsfall solltest du jedoch sicherheitshalber offizielle Quellen dazu konsultieren:

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Die „Residencia temporal“ berechtigt dich dazu, dich für einen Zeitraum von mehr als neunzig Tagen und weniger als fünf Jahren auf den Inseln aufzuhalten. Solche Genehmigungen mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren können auf Antrag immer wieder um ein Jahr verlängert werden.

Eine „Residencia permanente“ berechtigt dich dazu, für eine unbestimmte Zeit auf den Kanaren zu wohnen und zu arbeiten, und zwar unter denselben Bedingungen wie die spanischen Einwohner. Anspruch auf solch eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung haben ausländische Staatsangehörige, die sich fünf Jahre lang ununterbrochen auf den Inseln aufgehalten haben und die vom Innenministerium per Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.

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Wer über eine Residencia auf den Kanarischen Inseln verfügt, profitiert von einigen wirtschaftlichen Vorteilen. Am bekanntesten ist die 75%ige Subventionierung bei den Tarifen von Inlandsflügen. Es gibt aber auch Ermäßigungen im Nahverkehr und ermäßigte Preise in Museen, Galerien und Sehenswürdigkeiten. Darüber hinaus bieten die Kanarischen Inseln Freiberuflern, die sich auf dem Archipel niederlassen wollen, erhebliche Steuervorteile.

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Die NIE oder número de identidad de extranjero ist eine Art Steuernummer für Ausländer in Spanien. Diese Nummer ist die Kennung der betreffenden Person und erscheint auf allen ausgestellten offiziellen Dokumenten, auf eventuellen Eintragungen im Reisepass oder einem ähnlichen Dokument (mit Ausnahme von Visa).

Die Beantragung der NIE wird empfohlen, da dieses Dokument einige finanzielle und steuerliche Vorteile bietet. Dazu gehören beispielsweise der Kauf oder Verkauf von Immobilien, die Zahlung von Steuern, der Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen sowie der Erwerb eines Führerscheins. Will man ein Unternehmen gründen, braucht man ebenfalls eine NIE.

Unterlagen für die Beantragung der NIE

Um die NIE in Spanien zu erhalten, sind mehrere Dokumente erforderlich:

 

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Ende 2022 wurde das sogenannte Startup-Gesetz im Staatsanzeiger veröffentlicht, das die Beantragung des internationalen Telearbeitsvisums oder des Visums für digitale Nomaden regelt

Das Visum für digitale Nomaden ist eine Aufenthaltsgenehmigung, die es ermöglicht, sich in Spanien niederzulassen und aus der Ferne zu arbeiten. Es richtet sich an Nicht-EU-Bürger (da Europäer sowieso bis zu sechs Monate lang in Spanien arbeiten können) und ermöglicht neben anderen Vorteilen auch die sogenannte Personenfreizügigkeit in der gesamten EU.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Genehmigung für die Fernarbeit als digitaler Nomade in Spanien zu erhalten, einmal vom Herkunftsland aus bearbeitet und einmal direkt von Spanien aus verwaltet.

Visum für digitale Nomaden: Dieses Visum hat eine maximale Dauer von einem Jahr und wird von außerhalb Spaniens beantragt. Der Antrag ist an das zuständige spanische Konsulat im Land des Arbeitnehmers zu richten. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann man seinen Aufenthalt durch Beantragung eines Aufenthaltstitels (Residencia) verlängern.

Aufenthaltserlaubnis für Telearbeit: Diese Erlaubnis gilt für drei Jahre (sofern sie nicht für einen kürzeren Zeitraum beantragt wird) und kann um weitere zwei Jahre bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren verlängert werden. Der Antrag muss in Spanien zusammen mit dem Touristenvisum bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (Abteilung für Großunternehmen und strategische Kollektive) oder 2 Monate vor Ablauf des Visums für digitale Nomaden gestellt werden. 

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Dies sind einige der Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um ein Visum für digitale Nomaden zu beantragen:

 

  • Hochschul-, Berufs- oder Wirtschaftsschulabschluss oder Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung
  • Nachweis, dass die entsprechende Arbeit bzw. der Beruf aus der Ferne durchgeführt werden kann
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Keine Vorstrafe in Spanien oder in einem der Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren aufgehalten hat
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Digitale Nomaden müssen ihre besondere steuerliche Situation und die entsprechenden steuerlichen Verpflichtungen nach spanischem Recht beachten. Unter anderem:

  • Führen einer detaillierten Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich aus der ausgeübten Tätigkeit ergeben
  • Ausfüllen der entsprechenden staatlichen und regionalen Steuerformulare, die von der Art der ausgeübten beruflichen Tätigkeit abhängen  
  • Gemäß der Bedingung der steuerlichen Ansässigkeit die Einreichung einer jährlichen Einkommenssteuererklärung, entweder über die Einkommenssteuer für Privatpersonen (IRPF) oder die Einkommenssteuer für Nichtansässige (IRNR)

Detailliertere und aktuelle Informationen erhält man in der Regel bei der entsprechenden offiziellen Stelle, z. B. bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland. In besonderen Fällen, bei spezifischen Zweifeln, die in diesem Artikel nicht geklärt wurden, oder für weitere Informationen empfiehlt es sich, offizielle Quellen wie das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit, das Innenministerium, das Portal PRIE oder das Finanzamt zu konsultieren.